Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Einzelstunden

Stand 17.09.2017
 

1. Anmeldung/ Abstandnahme/ Erstattung von Gebühren
 

Mit der schriftlichen Anmeldung zu einem Kurs wird automatisch die Kursgebühr fällig. Die Anmeldung ist nur mit erfolgter Zahlung verbindlich; ohne Zahlung liegt keine gültige Anmeldung vor. 
Verbindliche Leistungstermine und –fristen von Seminaren, die statt finden, müssen schriftlich von den Parteien vereinbart werden.
Einzelberatungen werden wie gewohnt mündlich getroffen und können auch so storniert werden.
Bei einer Stornierung der Anmeldung bis 14 Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Kursgebühr,bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt oder Nichtterscheinen, die volle Seminargebühr.
Für nicht teilgenommene Seminartage erfolgt keine Erstattung der (anteiligen) Seminargebühr.
Ein Rücktritt vom Seminar oder den Einzelberatungen ist nur aufgrund gesundheitlicher Probleme möglich, die durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches die Unfähigkeit zur Teilnahme ausweist, belegt werden müssen. Die Gebühren werden dann in einer Höhe von 50% der Gesamtseminargebühren erstattet.
Sofern ein Einzeltermin oder die Buchung eines Seminars mit Barbezahlung vor Ort ohne Einhaltung einer Frist von 48 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt oder ohne Absage nicht eingehalten wird, ist das Honorar für den Termin in voller Höhe zu bezahlen.
 

2. Bezahlung
 

Die Bezahlung der Seminargebühr erfolgt durch Überweisung der Seminargebühr auf das angegebene Konto, bei Einzelterminen per Barzahlung vor Ort oder spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.  Eine Zahlung ist erst dann bewirkt, wenn die Referentin /Beraterin oder der jeweilige Seminarleiter über den Betrag frei verfügen kann.
Zahlungen sind für den Seminarleiter/bzw.Berater kostenfrei zu leisten.
 

3. Seminarleiter
 

Kann der Kursleiter seinen Kurs aus nicht vorhersehbaren Gründen (Krankheit, höhere Gewalt, etc.) nicht übernehmen, hat er das Recht, einen Ersatzleiter zu stellen oder aber das Seminar ausfallen zu lassen. Ein Ersatztermin wird dann angekündigt. Dem Teilnehmer stehen keinerlei (Ersatz-) Ansprüche bei Ausfall eines Kurses oder Teile hiervon zu, wenn ein Seminarleiter ausfällt; die Seminarleitung haftet insbesondere nicht auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall und auch nicht für mittelbare Schäden jeglicher Art.
 

4. Haftung bei Unfällen, Sachschäden und Diebstahl
 

Während der Durchführung der Seminare oder Einzelstunden übernimmt jeder Teilnehmer die volle Verantwortung für sich selbst.
Die Referentin /Beraterin/ Seminarleiter und /oder eingesetzte Coreferenten  haften nicht für Aussagen, vermittelte Informationen, Kenntnisse und erteilten Rat;Es wird  insbesondere insbesondere keine Verantwortung im Hinblick auf die Verwertbarkeit solcher Leistungen übernommen.
Gleiches gilt für mitgebrachtes Eigentum; die Seminarleitung  haftet insbesondere nicht für Verlust oder Beschädigung der Garderobe(Garderobenhaftung) oder von Wertgegenständen.
Die Seminarleitung/Beraterin haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer innerhalb der Kursräume, in den die Seminare, bzw. die Beratung statt findet, es sei denn, dass aus gesetzlichen Gründen eine Haftung zwingend vorgeschrieben ist. Jeder Teilnehmer an Seminaren und Einzelberatungen übernimmt die volle Verantwortung für seine Erfahrungen und Handlungen und stellt die Seminarleitung/Referenten/ Berater von allen Haftungsansprüchen frei.(Haftungsausschlußerklärung)
 

5. Sonstige Bestimmungen
 

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird eine solche Bestimmung vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war; dies ist erforderlichenfalls durch ergänzende Vertragsauslegung zu ermitteln. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand (soweit gesetzlich zulässig) sind der Hauptsitz des Veranstalters.

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